Hierbei handelt es sich um Gebiete, in denen Wohnhäuser und kleinere Handwerksbetriebe errichtet werden dürfen. Die Immissionsrichtwerte liegen nach Nr. 6.1 der TA-Lärm bei 60 dB und werden auch bei allen geplanten Gebäuden eingehalten. Bei Nacht liegt der Grenzwert bei 45 dB. Dieser wird vor allem bei den Häusern, die am dichtesten zu Windenergieanlagen liegen, überschritten.  Hier müssen somit nach TA-Lärm Nr. 5 und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach § 17 BImSchG Absatz 2 Maßnahmen zur Minderung des Schallpegels getroffen werden.