Für ein touristisch genutztes Gebiet, in dem Pensionen und Restaurants für Touristen errichtet werden sollen, muss zunächst bei der Bauleitplanung in der betreffenden Kommune für den gewählten Standort die Information eingeholt werden, ob der angestrebte Betriebstyp überhaupt im Sinne des Gaststätten- und Gewerberechts zulässig ist. Dies lässt sich aus den Bebauungsplänen des Gebietes ablesen. Sollte man sich also dazu entschieden, hier zum Beispiel ein Restaurant zu errichten, so müssen die Immissionswerte der jeweiligen Gebietsart eingehalten werden, beispielsweise die eines reinen Wohngebiets (Tageswert 50 dB und Nachtwert 35 dB).