Bei aktivem Lärmschutz handelt es sich um technische Maßnahmen am Emissionsort, also der eigentlichen Schallquelle. Dazu zählt beispielsweise der Einsatz von offenporigen Asphalt, um die Fahrgeräusche zu verringern, die Nutzung von Trittschalldämmung in Decken und Treppen, das Dämmen von Industrietechnik und Maschinen, Flugverbote oder auch der Bau von Lärmschutzwänden an sehr stark befahrenen Verkehrswegen, um empfindliche Bereiche zu schützen. 

Doch auf Grund von städtebaulichen, topographischen oder ökonomischen Gründen lassen sich aktive Schallschutzmaßnahmen nicht immer bewerkstelligen, wie es zum Beispiel bei Schallschutzwänden der Fall ist. Denn es ist nicht gesagt, dass der Platz für eine genügend hohe Schutzwand vorhanden ist. In solchen Fällen wird der Schallschutz teilweise oder gar ganz durch passive Methoden erfüllt. Unter passiven Schallschutz versteht man Maßnahmen am Immissionsort, also am Einwirkungsort des Schalls. Diese Maßnahmen sind zum Beispiel Lärmschutzfenster und -türen, Dämmung der Außenwände und Dächer oder der Einbau von schallgedämmten Wandlüftern.